AGB

„Allgemeine Geschäftsbedingungen“

§1 Mitgliedschaft

Jeder Mitgliedswerber tritt der Akademie der Kampfkünste Salzburg durch Unterzeichnung des Mitgliedsvertrages inklusive der vorliegenden AGB und der Schulordnung als außerordentliches Mitglied bei. Die Auswahl der Mitglieder und auch deren Ablehnung obliegen der Akademie der Kampfkünste Salzburg. Die Ablehnung einer Mitgliedschaft bedarf keiner Begründung.

§2 Änderung des Mitgliedsbeitrages / der Einheiten / Tarife Seitens der Akademie der Kampfkünste Salzburg

Der für das einzelne Mitglied durch den Mitgliedsvertrag festgelegte, monatliche Mitgliedsbeitrag unterliegt der Indexerhöhung. Die Akademie der Kampfkünste Salzburg behält sich Änderung des Stundenplans in Form der Anzahl und / oder Zeit der angebotenen Einheiten vor. Diese berechtigen das Mitglied nicht zu einer vorzeitigen Kündigung.

Dem Leiter der Ausbildungsstätte bleibt es vorbehalten den Aufstieg in die nächsthöhere Klasse (Wechsel von der Kinder- in die Jugendklasse bzw. Wechsel von der Jugend- in die Erwachsenenklasse) zu beurteilen.
Bei Erreichen der Voraussetzungen kann das Mitglied die Klasse wechseln, wobei sich die Gebühren nach dem jeweiligen Klassentarif richten. Der Wechsel in die nächsthöhere Klasse erfolgt auf eigenen Wunsch und stellt keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.

Ebenso können sich die Tarife, sowie das Angebot im Allgemeinen für Intensivklassen, Kleingruppen, Lehrgänge, Privatunterricht und anderen vom Verband angebotene Dienstleistungen ändern und berechtigen das Mitglied nicht zu einer vorzeitigen Kündigung.

§3 Tarifwechsel

Ein Tarifwechsel ist nur monatsweise zu den aktuellen Tarifpreisen möglich und muss spätestens eine Woche vor Monatsende schriftlich bekannt gegeben werden. Während der dreimonatigen Kündigungsfrist ist ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif nicht möglich.

§4 Trainingsfreie Zeit

Es gibt Trainingsfreie Tage, die vom Akademieleiter festgelegt werden. In dieser Zeit findet kein Training statt. Die genauen Termine werden in der Akademie bekannt gegeben. An Feiertagen findet ebenfalls kein Training statt. Im Fall von schulinternen Maßnahmen oder Fortbildung der Trainer behält sich die Akademie der Kampfkünste Salzburg vor, kurzfristig vorübergehend die Schule zu schließen. Die trainingsfreie Zeit ist bereits im Monatsbeitrag berücksichtigt und kann daher weder in eine Gutschrift, noch in Geld umgewandelt werden. Die Mitgliedsbeiträge werden auch in der trainingsfreien Zeit fällig gestellt. Die Kinder- und Jugendklassen findet semesterweise während der Schulzeit statt. Das Training entfällt an schulfreien Tagen.

§5 Kündigung

Die Kündigung erfolgt ausschließlich in schriftlicher Form, jeweils am Ende des Monats. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Die Kündigungsfrist für die Kinder- & Jugendklasse beträgt einen Monat vor Ablauf des Semesters. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Kurs, nach schriftlicher Benachrichtigung, um ein weiteres Schulsemester. Sollte im laufenden Semester gekündigt werden, gilt: Die Kündigung erfolgt ausschließlich in schriftlicher Form, jeweils am Ende des Monats. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

§6 Auflösung aus wichtigem Grund

Das Vertragsverhältnis kann Seitens der Akademie der Kampfkünste Salzburg jederzeit aus wichtigem Grund aufgelöst werden. Insbesondere, wenn das Mitglied trotz Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, länger als ein Monat mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der bereits fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt. Weiters kann das Vertragsverhältnis aufgrund  eines unehrenhaften Verhaltens in- und außerhalb der Akademie jederzeit aufgelöst werden.

§7 Haftungsausschluss

Die Teilnahme am Training in der Akademie der Kampfkünste Salzburg erfolgt auf eigenes Risiko. Beinhaltet sind alle für die Kampfkunst und den Kampfsport typischen Risiken. Der Haftungssauschluss erstreckt sich auf leicht fahrlässiges Handeln der Trainer, Assistenztrainer und Übungsleiter. Schäden, welche aufgrund selbstverschuldeter Verletzung oder allenfalls Verletzung durch Dritte auftreten können weder gegen die Akademie der Kampfkünste Salzburg, noch gegen die Trainer, Assistenztrainer oder Übungsleiter geltend gemacht werden. Der Verschleiß von Trainingsartikel, wie Stöcke, Pratzen etc. kann ebenso nicht als Schaden geltend gemacht werden. Jedes Mitglied haftet im Falle einer vorsätzlichen oder auch fahrlässigen Beschädigung der Akademieeinrichtung persönlich. Das Mitglied hat für den entstandenen Schaden aufzukommen.

§8 Vorbehalt

Alle in der Akademie der Kampfkünste Salzburg erlernten Techniken sind nur für den Notfall gedacht und ausschließlich in solch einem Fall anzuwenden.

§9 Gerichtsstandvereinbarung

Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag, den AGB oder der Akademieordnung resultierenden Streitigkeiten ist Salzburg. Im Vorfeld ist obligatorisch ein Schiedsgericht mit der gegenständlichen Streitigkeit zu betrauen.

§10 Zustellung

Die Zustellung von Schriftstücken, sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form, erfolgt an die vom Mitglied angegebene Adresse. Im Falle einer Änderung der Zustelladresse, ist dies unverzüglich mit zu teilen. Andernfalls gilt die Zustellung an die zuletzt genannte Adresse als ordnungsgemäß.

§11 Kundmachung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Akademie der Kampfkünste Salzburg sowie die verbandsinterne Akademieordnung sind für jeden einsehbar. Das Mitglied wird bei Vertragsunterzeichnung darauf hingewiesen, nimmt sie durch seine Unterschrift am Mitgliedsvertrag zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden.